PLAYERKILL: Unter ``Playerkill'' versteht man den Sachverhalt, dass ein Spieler bewusst den Tod eines anderen Spielers herbeigefuehrt hat. Ein ``versuchter Playerkill'' stellt den Versuch eines Spielers dar, bewusst einen Playerkill zu begehen. Dies geschieht durch den expliziten Angriff eines Spielers, sei es durch 'toete spieler' oder mittels eines gegen einen anderen Mitspieler gerichteten Angriffsspells oder auf jede andere Aktion, die einen Kampf initiiert. Der Sinn eines Muds ist in erster Linie 'Spass haben'. Dass dieser Spass nicht auf Kosten anderer geschehen darf, ist einleuchtend. Deshalb gilt in diesem Mud: PLAYERKILL IST VERBOTEN. Playerkills werden geahndet, zum Teil automatisch, zum Teil durch Sheriff oder Gott. Die 'Default-Ahndung' von PKs sieht etwa so aus: Versuchter PK: Man wird in den 'Raum der Entscheidung' tele- portiert, wo man mit drei Hebeln konfrontiert wird, von denen einer Leben und die beiden anderen den sicheren Tod bedeuten. Fuer einen der Hebel muss man sich entscheiden, derzeit noch ohne Zeitlimit. Ein Entrinnen gibt es nicht. Wenn jemand glaubt, zu Unrecht in diesen Raum teleportiert worden zu sein, moege er/sie sich mit einem Zweitcharakter (oder als Gast) einloggen und einen der anwesenden Magier auf den Sachverhalt ansprechen. 1 PK: Es koennen keine Zaubertraenke mehr gefunden und die Stufen nicht mehr erhoeht werden. 2 PKs: Es koennen keine Erfahrungspunkte mehr gesammelt werden. Wer sich 3 oder mehr PKs 'anhaeuft', darf in der Regel mit Charakterloeschung rechnen. Mit Zweitspielern begangene Playerkills schuetzen den Erstcharakter vor Strafe nicht, sprich: Es koennen durchaus beide Charaktere mit einem 'PK' gekennzeichnet werden. Wie lange ein PK bestehen bleibt, haengt von den Umstaenden und der Einsicht des Betroffenen ab. In jedem Falle ist es hilfreich, wenn Du, falls Du - wenn auch nur aus Versehen - einen Mitspieler umgebracht hast, dem Sheriff eine Mail schreibst ('mail sheriff'). ABER: Es sind im SilberLand Regionen in Planung, in welchen 'Playerkills' unter bestimmten Voraussetzungen gestattet ist.